Honorar
Als Wahlärztin stehe ich in keinem Vertragsverhältnis zu den Krankenversicherungsträgern d.h. sie erhalten von mir eine private Honorarnote, welche sie nach Begleichung ( in bar oder per Überweisung) bei ihrer Krankenkasse einreichen können.
Bei der ÖGK, der BVA und der SVS kann ich die Honorarnote nach Bezahlung für sie direkt online an ihre Versicherung weiterleiten. Ein Teil der Kosten wird ihnen von ihrer zuständigen Kasse rückerstattet. Die Höhe der Rückerstattung ist von mehreren Faktoren abhängig und beträgt bis zu 80% des Tarifes eines Vertragsarztes.
Da die einzelnen Sozialversicherungsträgern dies jedoch unterschiedlich handhaben und der Kostenersatz auch öfters angepasst wird, empfehle ich, bei Ihrer Kasse selbst nachzufragen.
Bitte beachten Sie auch, ob Sie eine Zusatzversicherung haben, die psychotherapeutische Therapien abdeckt.
Daneben können Sie einen Teil der Kosten für eine längerfristige Psychotherapie auch beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Terminabsage
Ich möchte Ihnen möglichst zeitnahe Termine anbieten und mir Zeit für Sie nehmen. Dies setzt voraus, dass Sie Ihren Termin einhalten oder fristgerecht (2 Werktage im Vorhinein) absagen.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben sehe ich mich gezwungen das volle Honorar zu verrechnen.
Bitte denken Sie daran, dass eine andere Person den Termin dringend benötigten würde.
Vielen Dank für Ihr umsichtiges Handeln!